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  • Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

    von PartyXplosion B.V. (KvK. nr. 89799429)

    Artikel 1 Definitionen
    Abnehmer: der Vertragspartner von PartyXplosion in jeglichem Rechtsverhältnis in Bezug auf den Kauf von Produkten;
    Produkte: die Sachen, die PartyXplosion an den Abnehmer verkauft und liefert;
    PartyXplosion: PartyXplosion B.V. mit satzungsmäßigem Sitz in Venlo sowie die mit dieser Firma verbundenen Unternehmen
    Bedingungen: diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
    Artikel 2 Geltungsbereich
    2.1  Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen PartyXplosion und dem Abnehmer, darunter auch alle dem Abnehmer von PartyXplosion vorgelegten Angebote, egal in welcher Form sie zustande gekommen sind (mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege).
    2.2 Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    Artikel 3 Zustandekommen
    3.1 Ein Vertrag zwischen PartyXplosion und dem Abnehmer kommt erst zustande, wenn PartyXplosion dem Abnehmer eine schriftliche Bestätigung übermittelt, in der die Bestellung des Abnehmers bestätigt wird.
    3.2 Jedes Angebot von PartyXplosion an den Abnehmer ist freibleibend und verliert seine Gültigkeit, wenn es nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Versand an den Abnehmer schriftlich angenommen wurde.
    3.3 Ergänzungen und Änderungen des Vertrages zwischen PartyXplosion und dem Abnehmer erlangen nur dann Gültigkeit, wenn diese Ergänzungen/Änderungen von PartyXplosion schriftlich bestätigt wurden.
    3.4 Bis zum Zeitpunkt der (ersten Teil-)Lieferung von Produkten ist der Abnehmer zur Stornierung der Bestellung berechtigt. Sodann hat der Abnehmer PartyXplosion eine Vergütung in Höhe von 30 % des Rechnungswertes der vollständigen Bestellung zu zahlen..
    Artikel 4 Preise
    4.1 Alle von PartyXplosion genannten Produktpreise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, sonstiger Steuern und behördlicher Abgaben sowie exklusive etwaiger zur Anwendung kommender Transportkosten und gelten vorbehaltlich Fehler und Änderungen.
    4.2 Die von PartyXplosion auf der Website veröffentlichte Versandkostentabelle stellt nur einen Richtwert der zu erwartenden Versandkosten dar. PartyXplosion ist berechtigt, die tatsächlichen Versandkosten in Rechnung zu stellen.
    Artikel 5  Lieferung
    5.1 Ein von PartyXplosion zugesagter Liefertermin ist niemals verbindlich. PartyXplosion wird sich bemühen, den Liefertermin einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Folgen einer späteren Lieferung.
    5.2 Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Werk (Venlo). PartyXplosion wird vom Abnehmer ermächtigt, im Namen des Abnehmers einen Transport- und Versicherungsvertrag abzuschließen, ohne dass sich der Gefahrübergang in Bezug auf die Produkte dadurch ändert. Der Versand von Produkten erfolgt an die vom Abnehmer angegebene Adresse.
    Artikel 6 Reklamationen & Rückgabe
    6.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach der Lieferung auf Defekte und Schäden zu kontrollieren. Alle Reklamationen des Abnehmers in Bezug auf die Produkte müssen PartyXplosion innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung der Produkte schriftlich und begleitet von Beweisen (Fotomaterial) mitgeteilt werden. Sollte dies nicht geschehen, verliert der Abnehmer sein Reklamationsrecht.
    6.2 Geringe Abweichungen von Produkten, die aus technischem Blickwinkel nicht vermeidbar oder nach allgemeiner Verkehrsauffassung zulässig sind (u. a. Farbabweichungen), stellen keinen Reklamationsgrund dar.
    6.3 Produkte, die bereits gebraucht wurden und/oder aus ihrer ursprünglichen Verpackung genommen sowie von ihrem Etikett befreit wurden, können nicht zurückgegeben werden. Der Abnehmer ist nur dann befugt, Produkte zurückzusenden, wenn PartyXplosion schriftlich bestätigt hat, dass PartyXplosion bereit ist, die Produkte zurückzunehmen. Diese Bestätigung impliziert nicht, dass die Reklamation begründet ist. Erst nach Übergabe der zurückgeschickten Produkte an der Adresse von PartyXplosion gehen diese Produkte wieder auf Rechnung und Gefahr von PartyXplosion. Nach der Rücksendung wird PartyXplosion die Produkte kontrollieren und den Abnehmer nach dieser Kontrolle über die Berechtigung der Reklamation informieren. Der Abnehmer trägt die Kosten für die Rücksendung der Produkte, es sei denn, die Reklamation wird von PartyXplosion als begründet erachtet. In diesem Fall ersetzt PartyXplosion dem Abnehmer die angemessenen Versandkosten der Produkte.
    Artikel 7 Rechnungsstellung und Bezahlung
    7.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen alle Lieferungen gegen Vorauszahlung (Lieferung nach Zahlungseingang).
    7.2 Falls eine andere Zahlungsfrist als die der Vorauszahlung vereinbart wurde und die Zahlung durch den Kunden nicht innerhalb der 14-tägigen Frist erfolgt, ist der Kunde von Rechtswegen in Verzug. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer in Verzug ist, schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 1 % des überfälligen Betrags pro Monat oder Teil eines jeden Monats, in dem der Verzug andauert. Darüber hinaus schuldet der Käufer außergerichtliche Kosten in Höhe von 15 % des überfälligen Betrags, mindestens jedoch 150 EUR, sowie alle Gerichtskosten und angemessenen Anwaltskosten.
    7.3 Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug, ist PartyXplosion befugt, nach eigener Wahl entweder die Erfüllung all seiner gegenüber dem Abnehmer bestehenden Pflichten sofort auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.
    7.4 Der Abnehmer ist nicht befugt, irgendeine eigene gegenüber PartyXplosion bestehende Forderung mit seinen aufgrund irgendeiner Rechnung bestehenden Schulden zu verrechnen. Der Abnehmer ist niemals befugt, seine Pflichten gegenüber PartyXplosion auszusetzen.
    Aritkel 8 Eigentumsvorbehalt
    8.1 Alle dem Abnehmer von PartyXplosion gelieferten Produkte bleiben Eigentum von PartyXplosion, bis der Abnehmer all seine Schulden gegenüber PartyXplosion beglichen hat.
    8.2 Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte geeignet zu versichern und mit angemessener Sorgfalt aufzubewahren, unter anderem indem die Produkte erkennbar als Eigentum von PartyXplosion gekennzeichnet werden.
    8.3 Dem Abnehmer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
    Artikel 9 Haftung & höhere Gewalt
    9.1 PartyXplosion haftet nicht für Schäden infolge der gelieferten Produkte, sofern diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von PartyXplosion verursacht wurden. In diesem Fall ist die Haftung auf direkte Schäden beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden und Gewinnausfall, wird ausgeschlossen.
    9.2 Die Haftung von PartyXplosion ist ferner auf die Summe, die PartyXplosion aufgrund des jeweiligen Schadensfalls von seiner Versicherung ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung von PartyXplosion innerhalb dieser Versicherung beschränkt. Sollte die Versicherung von PartyXplosion keine Leistung erbringen oder der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt sein, ist die Haftung von PartyXplosion auf den Rechnungswert der jeweiligen Produkte beschränkt.
    9.3 Im Fall einer Haftung von PartyXplosion steht es PartyXplosion jederzeit frei, die gelieferten Produkte auszutauschen, wonach der Abnehmer verpflichtet ist, die Ersatzlieferung anzunehmen.
    9.4 Für alle Ansprüche des Abnehmers gegenüber PartyXplosion gilt eine Verjährungsfrist von zwölf Monaten.
    9.5 Im Fall von höherer Gewalt ist ein Versäumnis der Pflichterfüllung nicht PartyXplosion zuzurechnen. Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, der außerhalb des Einflussbereichs von PartyXplosion liegt und solcherart ist, dass eine Erfüllung der Pflichten nach billigem Ermessen nicht von PartyXplosion verlangt werden kann. Im Fall höherer Gewalt ist PartyXplosion berechtigt, entweder die Lieferzeit der Produkte für unbestimmte Zeit zu verlängern oder den Vertrag mit dem Abnehmer aufzulösen, ohne gegenüber dem Abnehmer zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dauert der Umstand der höheren Gewalt länger als 3 Monate an, kann PartyXplosion den Vertrag auflösen, ohne deshalb gegenüber dem Abnehmer zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.
    Artikel 10 Geistiges Eigentum
    10.1 Es ist dem Abnehmer ohne vorhergehende schriftliche Einwilligung von PartyXplosion nicht erlaubt, Abbildungen, Fotos und anderes Bildmaterial von PartyXplosion und von PartyXplosion verkauften Produkte in irgendeiner Weise zu verwenden.
    10.2 PartyXplosion behält alle bestehenden und zukünftigen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte. Sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde, zielt nichts im Vertrag oder in diesen Bedingungen auf eine Übertragung der Rechte ab.
    Artikel 11 Niederländische Version ist rechtsverbindlich
    11.1   Diese Bedingungen sind auch in anderen als der Niederländischen Sprache verfügbar. Bei Diskrepanzen zwischen den Niederländischen Text und der Übersetzung sowie bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten gilt der Niederländische Text für die Vertragspartner als rechtsverbindlich..
    Artikel 12 Rechtswahl & Gerichtsstand
    12.1 Für alle Angebote von PartyXplosion und alle von PartyXplosion und Abnehmern abgeschlossenen Verträgen gilt Niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird hiermit ausgeschlossen.
    12.2 Der zuständige Richter des Gerichts Limburg, Standort Roermond, Niederlande ist exklusiv befugt, Rechtsstreitigkeiten zu behandeln, die mit irgendeinem Angebot von PartyXplosion sowie Verträgen zwischen PartyXplosion und Abnehmern in Zusammenhang stehen oder daraus hervorgehen. 

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